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Der Rechtsanwalt vertritt die Belange seiner Mandanten
Ob Ehescheidung, Zwist mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber, Ärger mit den Nachbarn oder einer Behörde - der Rechtsanwalt berät seine Mandanten in seiner Kanzlei und vertritt ihre Interessen vor Gericht. So verhilft er ihnen zu ihrem Recht, auch wenn die Mühlen der Justiz mitunter sehr langsam mahlen. Bevor man jedoch als Rechtsanwalt arbeiten kann, ist es ein weiter Weg. Nach Abschluss des Jurastudiums muss das 2. Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen werden - je besser die Note, desto größer die Chance, in einer angesehenen Kanzlei angestellt zu werden, um dort später einmal zum Partner ernannt zu werden. Zudem bedarf es der Zustimmung der Rechtsanwaltskammer. Als Alternative kann man sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig machen, um Mandaten auf eigene Rechnung zu beraten. Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften bieten ebenfalls Berufseinsteigern eine Anstellung.
Juristische Expertise - ob Patentrecht, Markenrecht, Sachenrecht oder Internetrecht
Ob Patentrecht, Markenrecht, Sachenrecht oder Internetrecht - gemäß den Schwerpunkten, die der Jurist im Verlauf seines Studiums gewählt hat, bietet er seine Dienste an. Ein jeder qualifizierter Jurist kann sich aber auch zeitnah in eine neue Materie einarbeiten und ein fundiertes juristisches Urteil abgeben. Bei entsprechender Erfahrung kann über eine Weiterbildung auch der Fachanwalt für einen spezialisierten Bereich erworben werden. In einem Gespräch mit den Mandaten wird zuerst der Sachverhalt erörtert. Der erfahrere Jurist sieht umgehend, ob das Anliegen überhaupt vor Gericht durchsetzbar ist und ob eine rechtliche Grundlage gegeben ist, um das Verfahren auch durch alle Instanzen zu gewinnen. Neben den Gesprächen mit Mandanten, dem Studium der Sachverhalte und dem Wälzen von Gesetzeswerken, Gesetzeskommentaren und aktueller Rechtsprechung in der eigenen Kanzlei tritt der Rechtsanwalt vor Gericht auf. Zu gewinnen, das ist sein Ziel. Im Falle einer Niederlage bleibt noch der Gang durch die Instanzen - sofern der Mandant das auch möchte.
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