Ihre Aufgaben
Als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter werden Sie im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Dazu wird Ihnen ein Arbeitsbezirk mit bis zu 150 zu erhebenden Personen im
Ostalbkreis zugeteilt.
Sie führen die Befragungen vor Ort durch. Dazu besuchen Sie ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, stellen deren Existenz fest und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Für die Beteiligten besteht dabei Auskunftspflicht.
Rahmenbedingungen
- Die Befragungen erfolgen im Zeitraum ab 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022. In der Zeiteinteilung sind Sie frei. Die Befragungen sollen und können jedoch hauptsächlich nach Feierabend oder am Wochenende flexibel durchgeführt werden.
- Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind Volljährigkeit, ein gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen und ein freundliches Auftreten, gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil).
- Personen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten sollten außerdem ein einfaches Führungszeugnis mit einreichen.
- Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine angemessene, steuerfreie
Aufwandsentschädigung (bis zu 800 Euro).
- Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Im Frühjahr 2022 erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf die Aufgaben vorbereitet.
Interesse?
Sie möchten uns als Erhebungsbeauftragte/r unterstützen und unverbindlich vorgemerkt
werden? Dann bewerben Sie sich online direkt:
oder unter nachfolgenden Kontaktdaten:
E-Mail: zensus(at)ostalbkreis.de
Telefon 07361 503-2040