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Stellendetails zu: Jugendreferent:in (m/w/d) in Vollzeit

Jugendreferent:in (m/w/d) in Vollzeit

Kopfbereich

Arbeit
Religionspädagoge/-pädagogin - evangelisch
Jugendreferent:in (m/w/d) in Vollzeit
Ev. Kirchenkreis Moers
Vollzeit
Moersab sofortunbefristetvor 30+ Tagen

Stellenbeschreibung

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht der Kirchenkreis Moers eine engagierte Persönlichkeit, die die vielfältige Jugendarbeit im Kirchenkreis und seinen Gemeinden begleitet und fördert.

In den 21 evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Moers, die sich auf den kommunalen Gebieten von Alpen, Duisburg (West), Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Rheurdt und Issum befinden, geschieht vielfältige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist im Kirchenkreis ein zentrales Anliegen, das sich neben den laufenden Präventionstätigkeiten mit der Erwartung an alle Mitarbeitenden verbindet, dass sie dies aktiv mittragen.

Ihre Aufgaben:

Sie verantworten die synodale Kinder- und Jugendarbeit. Hierzu gehört insbesondere:

  • Zukunftsweisende Konzeptionserarbeitung und Weiterentwicklung für die synodale Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Moers
  • Zusammenarbeit mit den und Beratung der verantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der gemeindlichen Jugendarbeit und der Leitungsorgane
  • Vertretung in kommunalen und kirchlichen Gremien, sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern
  • Mittelakquise und Drittmittelverwaltung für die Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Moers
  • Planung und Durchführung von gemeindeübergreifenden Schulungen, Bildungsangeboten und Veranstaltungen
  • Federführende Arbeit an der Fortschreibung und Umsetzung des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis Moers

Hierauf können Sie sich freuen:

  • abwechslungsreiche Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten, auch in enger Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen aus den Gemeinden und im Kirchenkreis
  • unbefristetes Anstellungsverhältnis in Vollzeit
  • Bezahlung nach BAT-KF (Die Stelle ist nach EG 10 bewertet.)
  • attraktive überwiegend arbeitgeberfinanzierte kirchliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Tarifurlaub
  • flexible Gleitzeitregelung und die Möglichkeit zur mobilen Arbeit (mit Dienstlaptop und Dienstmobiltelefon)
  • betriebliche Gesundheitsfürsorge
  • umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Das bringen Sie mit:

  • abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung oder eine anerkannte gleichwertige diakonische, gemeindepädagogische Ausbildung
  • Erfahrung in der Kinder- oder Jugendarbeit
  • pädagogisch-didaktische Kompetenz und Erfahrungen mit digitalen Formaten und Angeboten sowie sozialen Medien
  • Freude an projektorientierter und konzeptioneller Arbeit
  • Organisations- und Kommunikationsfähigkeit; selbständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (auch abends und am Wochenende)
  • Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, das eigene KFZ für Dienstfahrten zu benutzen (Fahrtkostenerstattung)

Aufgrund des mit der Stelle verbundenen Verkündigungsauftrags wird die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist oder deren Gastmitglied ist oder dem Internationalen Kirchenkonvent (Rheinland-Westfalen) oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen e. V. angehört, sowie eine Identifikation mit den Werten der evangelischen Kirche vorausgesetzt.

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Synodalen Jugendausschusses Pfarrer Dieter Herberth unter 0 20 65 / 8922 465 bzw. dieter.herberth@ekir.de.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2024 mit tabellarischem Lebenslauf und aussagekräftigen Unterlagen – zusammengefasst in einem PDF-Dokument.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an den Superintendenten des Kirchenkreises Moers, Pfarrer Wolfram Syben, E-Mail-Adresse: superintendentur.moers@ekir.de.
Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Arbeitsorte