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Stellendetails zu: Künstlerische*r Mitarbeiter*in (akademische*r Rätin*Rat)

Künstlerische*r Mitarbeiter*in (akademische*r Rätin*Rat)

Kopfbereich

Arbeit
Musikwissenschaftler/in
Künstlerische*r Mitarbeiter*in (akademische*r Rätin*Rat)
Universität Greifswald Land MV
Vollzeit
Greifswald, Hansestadtab 01.09.2024unbefristetvor 30+ Tagen

Stellenbeschreibung

Die im Jahre 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten im Ostseeraum. Über die Jahrhunderte hinweg hat sie ihren Ruf als Stätte international wirksamer Forschung und hochwertiger Lehre erworben, bewahrt und ausgebaut. Ihre Forschungsstärke bezieht die Universität vor allem aus der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit von fünf Fakultäten einschließlich der Universitätsmedizin und engen Kooperationen mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungspartnerinnen und -partnern.
Am Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter zu besetzen.

Ihre Aufgaben

  • Künstlerische Dienstleistungen überwiegend in der Lehre; die Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO M-V (derzeit angedacht: 20 LVS pro Semester)
  • Erteilung von künstlerischem Einzelunterricht in den Fächern Orgelimprovisation, Orgelliteraturspiel, Jazz-Rock-Piano, Partiturspiel und Generalbassspiel
  • Mitwirkung in der Organisation und Durchführung von Universitätsgottesdiensten, Vorspielen und Konzerten (u. a. durch Korrepetition)
  • Organisatorische Mithilfe bei der Durchführung von Exkursionen
  • Prüfungstätigkeit

Ihr Profil

  • Ein erfolgreich abgeschlossenes künstlerisches Studium im Fach Kirchenmusik (Master oder äquivalent), ggf. zusätzliche Abschlüsse in den Fächern Orgelimprovisation und/oder Orgelliteraturspiel

  • Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist zusätzlich die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung des Wissenschaftlichen Dienstes Voraussetzung. Bei nicht vorliegender Laufbahnbefähigung kommt auch die Anerkennung eines künstlerischen Hochschulabschlusses (Master oder äquivalent in Kirchenmusik) und einer geeigneten hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten als Laufbahnbefähigung in Betracht. Details sind in § 14 Absatz 4 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie § 12 Allgemeine Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt

Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Besetzung des Dienstpostens maßgeblich berücksichtigt werden:

  • Mehrjährige Erfahrung als Kirchenmusiker*in
  • Internationale Konzerterfahrung
    Erfahrungen in der Lehre
  • Weitere wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Englische Sprachkenntnisse (Level B2)

Als größter Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land ein modernes Arbeitsumfeld, vielseitige Aufgaben und eine sichere Zukunft. Erfahren Sie mehr über uns und zur Bewerbung auf karriere-in-mv.de

Arbeitsorte