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Stellendetails zu: Präsident*in (m/w/d)

Präsident*in (m/w/d)

Kopfbereich

Arbeit
Rektor/in / Präsident/in
Präsident*in (m/w/d)
Universität der Künste Berlin
Vollzeit
Berlinab 01.04.2025befristet für 60 Monatevor 30 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: BesGr. W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezuges (entspricht insgesamt BesGr. B 6)

Die Universität der Künste (UdK) Berlin ist eine der führenden traditionsreichen Kunstuniversitäten weltweit und durch ihre vielfältigen Partnerschaften wichtige Akteurin des Wissenschafts-, Kunst- und Kulturstandorts Berlin. Mehr als 200 künstlerische und wissenschaftliche Professuren, rund 250 wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte sowie rund 300 Beschäftigte in Verwaltung, Bibliotheken, Service und Technik sind an der UdK Berlin tätig. Über 4.000 Studierende (davon 30 % internationale) haben sich in mehr als 70 Studiengängen an den vier Fakultäten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst sowie dem Zentralinstitut für Weiterbildung, dem Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz und dem Jazz-Institut Berlin immatrikuliert. Die UdK Berlin bietet Lehramtsstudiengänge in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Theater/Darstellendes Spiel an. Die UdK Berlin besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht.

Durch die vielfältigen Aktivitäten ihrer Mitglieder trägt die Institution zu einer künstlerisch wie wissenschaftlich geleiteten Dialogkultur mit der Zivilgesellschaft und der globalen Öffentlichkeit bei. Ihr gelebtes Selbstverständnis als Kunstuniversität verhandelt dabei die gesellschaftlichen, politischen, technologischen und künstlerischen Umbrüche des 21. Jahrhunderts in exzellenter Lehre und Forschung, angesiedelt zwischen den Künsten und Wissenschaften.

An der UdK Berlin – Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit – ist das Amt des*der

Präsidenten*Präsidentin (m/w/d)

zum 1. April 2025 zu besetzen.                                               Kennziffer: 001/24

Die Wahl ins Präsidentenamt erfolgt auf Vorschlag des Akademischen Senats durch den erweiterten Akademischen Senat mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder. Derdie Präsidentin wird vom Senat von Berlin bestellt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Gewählt werden kann nach dem Berliner Hochschulgesetz, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.

Erwartet werden u. a. Erfahrung in der Hochschulentwicklung und -steuerung, hochschulpolitisches Engagement und Durchsetzungsfähigkeit, Erfahrung in der Leitungsaufgabe einer großen, vorwiegend künstlerisch ausgerichteten Einrichtung, ein kollegialer, partizipativer und integrativer Führungsstil und die Vertrautheit mit internationalen Entwicklungsprozessen im Bereich des künstlerischen Hochschulwesens. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem zukunftsorientierten Engagement für die Künste und Wissenschaften und ihre inter- und transdisziplinären Verbindungen, die Impulse zur Weiterentwicklung der UdK Berlin sowohl selbst einbringt als auch aus der Mitte der Universität aufnimmt und gemeinsam mit den Mitgliedern der Universität umsetzt.

Die Ernennung zumzur Beamtin auf Zeit erfolgt für die Dauer der Amtszeit mit Bezügen nach BesGr. W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezuges (entspricht insgesamt BesGr. B 6). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen, kommt auch die Begründung eines Dienstverhältnisses in Betracht. Wer bei Bestellung eine Professur an einer Hochschule des Landes Berlin innehat, gilt für die Dauer der Amtszeit in seinem bzw. ihrem Dienstverhältnis als Hochschullehrerin als ohne Besoldung beurlaubt. Auf Antrag kann die Fortführung der Lehr- und Forschungstätigkeit teilweise gestattet werden.

Die Aufgaben des Präsidentenamtes sind in u. a. § 56 des Berliner Hochschulgesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft geltenden Fassung sowie in der Grundordnung der Universität der Künste Berlin geregelt.

Die UdK Berlin bekennt sich zu einem chancengerechten und diskriminierungsfreien Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau struktureller Barrieren hin (wie z. B. physische, sprachliche, rassistische, altersbedingte, genderspezifische, heteronormative und weitere). Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an durch die Einstellung und Förderung von qualifizierten Frauen insbesondere in Leitungspositionen und in Bereichen, in denen diese unterrepräsentiert sind, und unter besonderer Berücksichtigung eines intersektionalen Ansatzes. Die UdK Berlin fordert qualifizierte Menschen mit Migrationsgeschichte, Schwarze Menschen und/oder People of Color ausdrücklich zur Bewerbung auf. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf Ihre Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 001/24 bis zum 5. Mai 2024 in elektronischer Form an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – Frau Senatorin Dr. Ina Czyborra –, E-Mail-Adresse: VCHochschulen@senwgp.berlin.de. Mit der Abgabe einer Bewerbung geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Dr. Prechtl-Fröhlich, kanzlerin@udk-berlin.de, gern zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nur mit beigefügtem und ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesandt werden.

Weitere Informationen unter www.udk-berlin.de/universitaet/stellenausschreibungen/

Arbeitsorte