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Stellendetails zu: Verkehrsplaner (m/w/d) (400/2023)

Verkehrsplaner (m/w/d) (400/2023)

Kopfbereich

Arbeit
Verkehrsplaner/in
Verkehrsplaner (m/w/d) (400/2023)
Stadt Halle (Saale) Fachbereich Personal
Vollzeit
Halle (Saale)ab sofortvor 22 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: Entgeltgruppe 11

Die Stadt Halle (Saale) sucht Sie für den Fachbereich Mobilität zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Verkehrsplaner (m/w/d)

Bitte geben Sie in der Bewerbung die Referenznummer 400/2023 an.

Ihre Aufgaben sind:

  • Planung von Verkehrsanlagen und Weiterentwicklung der städtischen Verkehrsinfrastruktur
  • Erarbeitung und Begleitung verkehrsplanerischer Konzepte und Untersuchungen
  • Projektleitung bei komplexen Planungsaufgaben

Erforderlich sind:

  • ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau oder einem Diplom-Abschluss in einem technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengang, vorzugsweise in den Fachrichtungen Verkehrsplanung, Straßenplanung, Verkehrsanlagenplanung, Verkehrstechnik, Verkehrssysteme, Verkehrsingenieurwesen, Bahnsystemingenieurwesen oder Bauingenieurwesen
  • Kenntnisse im Planungs- und Baurecht von Verkehrsanlagen

Erwünscht sind:

  • Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verkehrsplanung
  • Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsanlagen
  • Kenntnisse im Planungs-, Bau- und Umweltrecht
  • Erfahrung in der Projektleitung und Management sowie Besprechungsmanagement
  • anwendungsbereite Kenntnisse fachspezifischer Softwareprogramme (z. B. CAD, GIS)
  • Kenntnisse des Kommunalrechts im Überblick
  • Führerschein der Klasse B
  • Belastbarkeit, Flexibilität, Lern- und Veränderungsbereitschaft sowie Sozialkompetenz

Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.

Wir bieten Ihnen:

  • ein nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Abwesenheit der stelleninhabenden Person in der Entgeltgruppe 11 TVöD (bei Vorlage der
    organisatorischen Voraussetzungen wird eine Festanstellung perspektivisch angestrebt)
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein
    Leistungsentgelt
  • einen modernen und sicheren Arbeitsplatz
  • umfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr
  • zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen
  • ein flexibles Gleitzeitmodell für eine gute Work-Life-Balance
  • eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen

Die Bewerbungen werden monatlich bis zur Besetzung der derzeit vakanten Stelle berücksichtigt.

Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 TVöD. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nur bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.

Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Jens Otto, Abteilungsleiter Verkehrsplanung, unter der Telefonnummer 0345 221-6267 zur Verfügung. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Johanna Hoppe im Fachbereich Personal unter der Telefonnummer 0345 221-6118.

Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage www.karriere.halle.de. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.

Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.

Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister

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