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Stellendetails zu: Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin/-pädagoge (m/w/d) im Referat Kinder, Jugend und Familien

Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin/-pädagoge (m/w/d) im Referat Kinder, Jugend und Familien

Kopfbereich

Arbeit
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin/-pädagoge (m/w/d) im Referat Kinder, Jugend und Familien
Stadt Gelsenkirchen
Vollzeit
Gelsenkirchenab 15.05.2024unbefristetvor 18 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: EGr. S 15

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst in der Fachstelle Spezialdienste die Stelle

einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)
oder einer Sozialpädagogin bzw. eines Sozialpädagogen (w/m/d)
als Kinderschutzfachkraft
Kennziffer: E 2024 - 063 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen. Der Einsatz erfolgt zunächst im Rahmen einer Schwangerschaftsvertretung im Team Kinderschutz.

Im Anschluss ist der weitere Einsatz im Referat 51 – Kinder, Jugend und Familien – in der Abteilung 51/2 – Allgemeiner Sozialer Dienst – vorgesehen.

Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

Das Team Kinderschutz ist Teil des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Schutz des Kindeswohls im Rahmen der staatlichen Garantenstellung.

Dies sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Krisenintervention und Expertise in Fällen von Kindeswohlgefährdungen
  • Aktive Begleitung bei der Durchführung von Inobhutnahmen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit Gefährdungshintergrund
  • Sichtung, Beurteilung und Zuordnung der eingehenden Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Beratung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
  • Beratung freier Träger sowie der Berufsgeheimnisträgerinnen und -geheimnisträger bei der Gefährdungseinschätzung
  • Fachberatung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Referates sowie anderer Jugendhilfeeinrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen
  • Unterstützung der fallzuständigen Fachkräfte bei der Vorbereitung, Durchführung und Einleitung der Intervention und Koordination von Hilfeleistungen im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen
  • Auswertung der Mitteilungen aus der Bürgerschaft und den örtlichen Beratungsstellen, Diensten und Institutionen mit Blick auf Beeinträchtigungen, bestehende Gefährdungsfaktoren und erhöhte Belastungen, die sich zu Gefährdungen ausweiten könnten
  • Durchführung von Evaluationen und Wirkungsanalysen im Aufgabenbereich Kinderschutz
  • Weiterentwicklung der bestehenden Qualitäts- und Verfahrensstandards im Rahmen der eigenen Dienstleistung

Neben dem Innen- und Außendienst gehören Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsbereich einer Kinderschutzfachkraft.

Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung und die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG.

Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)

Die ausgeschriebene Funktion erfordert ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit, in komplexen und vernetzten Zusammenhängen zu agieren.

Zur verantwortlichen Gestaltung der Aufgaben sind insbesondere unter Beachtung der Letztverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ein über das normale Maß hinausgehendes Engagement sowie Belastbarkeit notwendig.

Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sind ebenso wie das Vorhandensein eines PKW-Führerscheins (bitte Nachweis beifügen) Voraussetzung.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeitstelle mit einer 39-Stunden-Woche (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich)
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. S 15 TVöD-SuE
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells (Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitseinsätzen an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden sowie zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst wird erwartet)
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV

Das ist Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Fachstelle Spezialdienste, Herr Böker-Werner (Tel. 0209 169 - 30 11), sowie die Leiterin des Teams Kinderschutz, Frau Zahn (Tel. 0209 169 - 4646), gerne zur Verfügung.

Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.

Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.05.2024.

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