Inhalt

Stellenausschreibung eines/einer Vorarbeiters/Vorabeiterin des städtischen Bauhofes

Die Stelle umfasst im Wesentlichen die Steuerung der betrieblichen Abläufe, den Personaleinsatz, die Pflege und Unterhaltung des Maschinen- und Geräteparks und die Organisation der gesamten Arbeitsabläufe. Die Stadt Blomberg fördert die Gleichstellung im Sinne des LGG NRW. Schwerbehinderte werden bei gleicher beruflicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Aufgabengebiet der allgemeinen Betriebsleitung umfasst vorwiegend folgende Tätigkeiten:
  • Die Steuerung der betrieblichen Abläufe im Bauhof und den Personaleinsatz
  • Pflege und Unterhaltung des Maschinen- und Geräteparks einschließlich Qualitäts- und Kostenkontrolle
  • Die Organisation von Arbeiten im Straßen- und Grünflächenbereich, der Baumpflege, der Straßenunterhaltung, dem Straßenbegleitgrün sowie der Spiel- und Sportplätze
  • Straßenreinigung, Stadtreinigung, Grünanlagenpflege
  • Die verantwortliche Abwicklung des gesamten Winterdienstes
  • Erfassung und Kontrolle der Leistungserbringung
  • Organisation von Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht
  • Auftrags- und Kapazitätsplanung
  • Baustellenvorbereitung und -überwachung
  • Betriebsstätten Verwaltung
  • Kontinuierliche technische Weiterentwicklung des Baubetriebshofes
Persönliche Voraussetzungen:
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur BauleiterIn/PolierIn im Straßen- bzw. Tiefbau und/oder Garten- und Landschaftsbau oder zum/zur HandwerksmeisterIn im bauhandwerklichen Bereich bzw. zum/zur geprüften StraßenmeisterIn mit Personalverantwortung
  • Einsatzbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Flexibilität, Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen und soziale Kompetenz
  • Kommunikations-, Konflikt-, Teamfähigkeit, Organisationsgeschick sowie Bürgerfreundlichkeit
  • Bereitschaft zu Winterdienst und Wochenenddiensten, Bereitschaft für die Leistung von Überstunden, insbesondere im Rahmen des Winterdienstes
  • Grundkenntnisse in den MS-Office Standardprogrammen
  • Der Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher Klasse 3) ist erforderlich, ein Führerschein der Klasse C (früher Klasse 2) erwünscht.
  • Möglichst ortsnahe Wohnlage, schnelle Erreichbarkeit
Die Bezahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe 8 TVöD. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Frank, Tel. 05235/504 132 Die Stadt Blomberg fördert die Gleichstellung im Sinne des LGG NRW. Schwerbehinderte werden bei gleicher beruflicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 09.04. 2014 an die Stadt Blomberg, Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Marktplatz 1, 32825 Blomberg.“