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Kita sucht Unterstützung!

Du hast Lust, in einer Kita zu arbeiten? Du besitzt einen ausgeprägten Sinn für Ordnung und Sauberkeit? Du willst, dass für die Kinder am nächsten Tag alles rein und hygienisch ist? Anderen Menschen begegnest du freundlich und offen?

Dann brauchen wir genau dich! Du arbeitest zuverlässig und gewissenhaft, reinigst die Gruppenräume, Sanitärräume und das Treppenhaus. Außerdem kümmerst du dich um die sachgerechte Entsorgung von Abfällen. Dabei nimmst du Rücksicht auf die Abläufe in der Kita und beachtest die Hygiene-, Desinfektions- und Dosierungsvorschriften.

Wir sind gespannt auf deine Zuverlässigkeit als

Reinigungskraft (m/w/d) für unsere Kita „Am Henninger Turm" auf Minijob-Basis für 10 Std./Woche

Wir erwarten dich ...

  • in unserer Kita für 90 Kinder im Alter von 1-6 Jahren
  • mit einem erfahrenen Team, das eine offene und wertschätzende Kommunikation pflegt und dich mit offenen Armen empfängt
  • mit einer guten ÖPNV-Anbindung
  • mit 25 Tagen Jahresurlaub
  • Arbeitszeiten zwischen 17:00 und 19:00 Uhr
  • und mit pünktlicher Entlohnung!

Für diese Position benötigst du ...

  • Ordnungsliebe und einen Sinn für Sauberkeit
  • Zuverlässigkeit und Gründlichkeit
  • die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • einen sozialen Sinn und ein wertschätzender Umgang mit Kindern
  • Teamgeist und Kooperationsbereitschaft

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich!

Das klingt gut?

Dann sind wir gespannt auf deine  Bewerbung unter der Referenz Reinigung Kita „Am Henninger Turm".

Wer wir sind

Der Sozialpädagogische Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. ist ein anerkannter freier Träger von Kindertagesstätten in Frankfurt am Main. Wir betreiben 90 Einrichtungen für ca. 3000 Kinder und bieten mehr als 1.100 Mitarbeitenden ein berufliches Zuhause. Alles weitere über uns erfährst du auf unserer Homepage, schau am besten gleich mal vorbei: www.sozpaed-verein.de

Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.
Mainkurstr. 2
60385 Frankfurt

Nach dem 01.01.1971 geborene Bewerber:innen müssen, laut Masernschutzgesetz, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern nachweisen. Eine Beschäftigung ist ohne diesen Nachweis nicht möglich.

Gut zu wissen ...

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Kosten übernehmen, die während des Bewerbungsprozesses anfallen können. Dazu gehören Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.