Straßenwärter/in

Straßenwärter/innen warten Verkehrsflächen und setzen sie in Stand. Sie kontrollieren deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit, beseitigen Gefahrenquellen und führen den Winterdienst durch. Ferner pflegen und reinigen Sie Entwässerungseinrichtungen, das Straßenbegleitgrün und die Seitenräume.
 
Weitere Tätigkeiten sind das Durchführen von Verkehrsflächenmarkierungen und die Montage und Wartung der Verkehrszeichen. Außerdem nehmen Straßenwärter/innen Notrufe an und sichern Arbeits- und Unfallstellen ab.
 
Straßenwärter/innen sind - häufig in Nutzfahrzeugen - an ständig wechselnden Arbeitsorten des Verkehrsraumes im Freien tätig. Während der Ausbildung wird daher der Führerschein der Klasse CE erworben. Der Erwerb des Führerscheins ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung!
 
Die dreijährige Ausbildung eines/r Straßenwärters/in ist eine Verbundausbildung bestehend aus Zeiten in der Berufsschule, überbetrieblichen Lehrgängen und der praktischen Ausbildung im Betriebshof der Stadt Wermelskirchen. Der Unterricht findet in der Berufsschule in Köln statt und die überbetriebliche Ausbildung wird in der Berufsschule in Kerpen durchgeführt.

Der Berufsschulunterricht ist ausbildungsbegleitend und erfolgt als Teilzeit- oder Blockunterricht. Dabei werden folgende Ausbildungsinhalte vermittelt:
 
Berufsbezogen: z.B.: Fachrechnen, Korrosionsschutz
Allgemein bildend: z.B.: Wirtschafts- und Sozialkunde
 
Straßenwärter/innen führen während der gesamten Ausbildung ein Berichtsheft, welches Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist.
 

Während der Ausbildung erhalten Sie ein monatliches Brutto-Ausbildungsentgelt in Höhe von derzeit:
 

1. Ausbildungsjahr ca. 1.218 €
2. Ausbildungsjahr

ca. 1.268

3. Ausbildungsjahr

ca. 1.314

 
Daneben können Sie monatlich eine vermögenswirksame Leistung von bis zu 13,29 € erhalten.

Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung liegt derzeit bei 2.928,99 € (EG 5 TVAöD).
 
Bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung besteht im Rahmen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ausserdem die Möglichkeit, eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von 400,00 € zu erhalten.

Interesse?

Nächster Einstellungstermin ist der:  noch unbekannt
 
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