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Stellendetails zu: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (w/m/d) in der Bildungsabteilung des ReBUZ Nord

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (w/m/d) in der Bildungsabteilung des ReBUZ Nord

Kopfbereich

Arbeit
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (w/m/d) in der Bildungsabteilung des ReBUZ Nord
Senatorin für Kinder & Bildung
Vollzeit
Bremenab 01.08.2024unbefristetvor 16 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: S11b TVL

Bei der Senatorin für Kinder und Bildung sind zum 01.08.2024 drei Vollzeitstellen (je 39,2 Std Std./Wo.) als

Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (w/m/d)

in der Bildungsabteilung des ReBUZ Nord

  • Entgeltgruppe S 11b Tarifvertrag der Länder (TV-L) -

unbefristet zu besetzen.

Arbeitsplatzbeschreibung:

Im multiprofessionellen Team der Bildungsabteilung ReBUZ Nord unterstützen und ergänzen Sozialarbeiter:innen die ganzheitliche, bindungsorientierte Entwicklungsförderung mit den Schwerpunkten in intensivpädagogischen oder schulersetzenden Lerngruppen für Schüler:innen mit Förderbedarf im sozial- emotionalen Bereich der Klassenstufen 1- 10 bzw. in den Schulmeiderprojekten im Bereich der SEK I. Dazu gehört die Gestaltung und Unterstützung der Schüler:innen in Lernsituationen in den Lerngruppen, im Einzelsetting, an außerschulischen Lernorten oder in Betreuungsangeboten.

Unter Wahrung der berufsspezifischen Aufgaben und Arbeitsbereiche wird gemeinsam im Team mit einer Lehrkraft und im intensivpädagogischen Bereich mit einer sozialpädagogischen Fachkraft, daran gearbeitet, die Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und für gemeinsames Lernen und respektvolles Umgehen miteinander zu motivieren. Mit intensiver schulischer Förderung, sozialpädagogischer und fachpraktischer Förderung wird die Reintegration in eine Regelschule angestrebt.

Sozialarbeiter:innen arbeiten in der Bildungsabteilung üblichen Organisationsform und sind Mitglied der ReBUZ Versammlung.

Die Sozialarbeiter:innen (w/d/m) sind beauftragt mit:

  • Mitarbeit im multiprofessionellen Team

  • Beratung und Begleitung der Schüler:innen bei der Sozialraumorientierung

  • Unterstützung der Schüler.innen in Lerngruppen bzw. im Einzelsetting

  • Einübung sozialer Verhaltensweisen

  • Planung und Durchführung von Angeboten zur Stärkung der Selbstwirksamkeit bei Schüler:innen (z.B. AGs oder Mitarbeit in Schülerfirmen)

  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung schulischer Interventionsverfahren

  • Kooperation mit anderen Unterstützungssystemen

  • Mitwirkung bei Veranstaltungen und Projekten in der Bildungsabteilung

  • Beratung der Personensorgeberechtigten und Mitarbeit in Netzwerken

  • Aufsuchende Fallarbeit

  • Begleitung in weiterführende Systeme (z.B. Stammschule, Klinik oder Institutionen des sozialen Bereichs)

  • Falldokumentation und –evaluation

  • Mitarbeit bei der Förderplanung im Team

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik

oder

  • vergleichbare berufliche Qualifikation (z.B. Diplompädagog:innen (w/m/d), Bildungs- und

Erziehungswissenschaftler:innen (w/m/d) mit nachgewiesener mind. zweijähriger Berufserfahrung)

wünschenswert:

  • mehrjährige, nachgewiesene berufliche Erfahrungen in der Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen mit sozial- emotionalen Problemlagen

  • Kenntnisse im Bereich Berufsorientierung

  • Fortbildungen im Bereich systemische Beratung, gewaltfreie Kommunikation, Erlebnispädagogik oder der Nachweis vergleichbarer Erfahrungen

Erwartet werden:

  • Eine unterstützende und wertschätzende Haltung

  • Interkulturelle Erfahrungen

  • Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen insbesondere im Bereich der sozial- emotionalen Entwicklung

  • Hohe pädagogische Beziehungsqualität, Authentizität und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten

  • Kooperations- und Teamfähigkeit, innovatives Denken, kreatives Handeln und Engagement

  • Organisations- und Koordinierungsgeschick

  • PC- Kenntnisse

  • Bereitschaft zur Fortbildung, Supervision oder Intervention

Haben Sie Interesse?

Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (u.a. Lebenslauf und beruflicher Werdegang in tabellarischer Form, aktuelle dienstliche Beurteilung/aktuelles Zeugnis) – insbesondere Qualifikations- und Tätigkeitsnachweisen für die beschriebenen Voraussetzungen und Erwartungen sowie einer aussagekräftigen Darstellung über Ihre Vorstellungen zur Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben bis zum

20.05.2024

bei der

Senatorin für Kinder und Bildung

Frau Meyer (142-18)

Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

E-Mail: BewerbungenNUP@bildung.bremen.de

Kennziffer: „Sozialarbeit Bildungsabteilung ReBUZ Nord“ (bitte unbedingt angeben).

Bewerbungshinweise:

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nach der Entgeltgruppe s 11b TV-L. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nehmen an der Ferienregelung teil. Die den tariflichen Erholungsurlaub übersteigende Schulferienzeit wird

verrechnet. (Zum teilweisen Ausgleich der Schulferienzeit wird ein Entgelt in Höhe von 95% gezahlt.)

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag beifügen. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Nähere Auskünfte für inhaltliche Fragen zur Tätigkeit erteilt Ihnen Herr Hartwig (Telefon: 0421/361 96020).

Für formelle Fragen der Eingruppierung steht Ihnen Frau Meyer (Telefon: 0421/ 361 10124) zur Verfügung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang.

Die Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.

Arbeitsorte