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Stellendetails zu: Reinigerin (Zimmermädchen) (m/w/d)
Reinigerin (Zimmermädchen) (m/w/d)
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Stellenbeschreibung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nur das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für alle Geschlechter.
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https://portal.chra.army.mil/mnrs
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Stellenbeschreibung:
Kehrt, saugt, wischt, schrubbt und wachst Böden mit leichten Reinigungsgeräten, z. B. Staubsauger, Wachsmaschine und Poliermaschine.
Reinigt, desinfiziert und desodoriert Toiletten, Urinale und Toilettenschüsseln. Reinigung von Spiegeln, Waschbecken und Wasserbrunnen.
Entstaubt die Holzverkleidung, ersetzt Toilettenpapier, Handtücher und Seife.
Notiert den Zustand der Einrichtungen und meldet dem Vorgesetzten oder Leiter zerbrochene Fenster, Wasserlecks, verstopfte Abflüsse und andere Zustände, die einen Wartungsdienst erfordern.
• Deutschlevel A2 nach Europäischem Referenzrahmen erforderlich
• Englischlevel A1 nach Europäischem Referenzrahmen erforderlich.
Sie finden zahlreiche Testanbieter online, die Tests für die
Sprachniveaustufen nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ anbieten.
• Schweres Heben bis zu 21 kg erforderlich
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen: Telefon: (0631-411-5766, 5754)
Das bieten wir Ihnen:-
einen globalen Arbeitgeber, der für kulturelle Vielfalt und Chancengleichheit steht
- ein Arbeitsverhältnis in internationalem Umfeld und kollegialer Atmosphäre
- hohe Arbeitsplatzsicherheit und eine attraktive Vergütung nach deutschenTarifverträgen (TV AL II, Schutz TV), mit u.a. folgenden tariflichen
Ansprüchen: - 30 Tage Urlaub bzw. 36 bei schwerbehinderten Arbeitnehmern (zusätzlich sind gemäß Tarifvertrag der 24.12. und der 31.12. frei)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (insgesamt 13 Monatsgehälter)
- eine Reihe von zusätzlichen sozialen Leistungen (u. a. eine betrieblicheAltersvorsorge (Allianzgruppenversicherung) und vermögenswirksame Leistungen)
Über den Tarifvertrag hinaus
- sind 8-9 US-Feiertage i.d.R. zusätzlich arbeitsfrei durch Umverteilung der Arbeitszeit (durch Betriebsvereinbarung geregelt)
- bestehen betriebsinterne Regelungen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten und Prämien für Betriebszugehörigkeit und besondere Leistungen
- existieren Gesundheits- bzw. Fitnessprogramme, die u.a. die kostenfreie Nutzung der betrieblichen Fitnesscenter beinhalten