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Stellendetails zu: Auszubildende*n zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Auszubildende*n zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

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Ausbildung
Fachkraft - Veranstaltungstechnik
Auszubildende*n zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Landestheater Schwaben
Vollzeit
Memmingenab 01.09.2024vor 5 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: Einstiegsgehalt im ersten Lehrjahr liegt bei 1018 € bruttoBenötigter Schulabschluss: Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss

Das Landestheater Schwaben sucht ab der Spielzeit

24/25 eine/n Auszubildende*n zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d).

Das Landestheater Schwaben, im Zentrum von Memmingen, begreift sich als Theater für die gesamte Region Schwaben. Mit seinem 12-köpfigen Ensemble und ca. 40 weiteren Mitarbeitern sowie zahlreichen künstlerischen Gästen entstehen pro Spielzeit 15 Eigenproduktionen mit etwa 200 Vorstellungen für Großes Haus, Studio und Foyerbühne in Memmingen, sowie für Bühnen an über 40 regelmäßigen Gastspielorten in Schwaben und weiteren Abstecherorten. Wir machen mit Leidenschaft innovatives Theater und bieten ein vielseitiges Arbeitsumfeld im hoch motivierten Team mit viel eigenem Gestaltungsspielraum.

Wir suchen einen Bewerberin mit mindestens abgeschlossener Realschulausbildung sowie ausgeprägtem Interesse an Theater und Technik, Offenheit für die Arbeit im Team, Sorgfalt und Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Aufgrund der Arbeitszeiten auch am Abend, an Wochenenden und Feiertagen ist ein Alter von 18 Jahren von Vorteil. Die Ausbildung am Landestheater führt durch alle Gewerke des Theaters.

Erlernt werden:

  • veranstaltungstechnische Abläufe und Methoden
  • Zusammenspiel der künstlerischen und technischen Abteilungen
  • professionelle Kommunikation und Dokumentation
  • Einrichtung und Bedienung der Ton-, Video- und Beleuchtungstechnik
  • Einrichtung und Bedienung Bühnentechnischer Einrichtungen
  • Steuerung von Proben und Aufführungen
  • sichere Anwendung elektrotechnischer und konstruktiver Regeln
  • sicherheitsrelevante Vorschriften und Verordnungen
  • Auf- und Abbau von Bühnen und Dekorationen

Über die vier eigenen Bühnen am Stammsitz hinaus bietet der Abstecherbetrieb intensiven Kontakt mit den vielfältigen Spielstätten, auf denen das Landestheater seine Produktionen zeigt. Durch die notwendige Adaption der Inszenierungen an die Bühnenräume und technischen Einrichtungen der Gastspielhäuser beinhaltet die Ausbildung die große Vielfalt der relevanten Technik und ermöglicht umfangreiche Erfahrungen im Auf- und Abbau elektrischer Anlagen sowie der gesamten Transportlogistik des Theaterbetriebs. Das Arbeitsumfeld ist geprägt von künstlerischer und technischer Kreativität und Professionalität. Die Betreuung durch unsere Ausbilder berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt und führt im Rahmen eigener Projekte gezielt an ein selbständiges und zielorientiertes Arbeiten heran.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Das Einstiegsgehalt im ersten Lehrjahr liegt bei 1018 € brutto. Fahrten zur Berufsschule werden übernommen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und orientiert sich an der Ausbildungsordnung. Für den theoriebezogenen Teil der Ausbildung (Berufsschule) wird ein gutes mathematisches und physikalisches Verständnis benötigt. Der Berufsschulunterricht erfolgt blockweise an der Schule für Medienberufe in München. Für die Ausbildung kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. In München besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Unterbringung.

Für Rückfragen wenden sie sich an unseren Technischen Leiter Sebastian Schnorr unter 08331 9459 - 19.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 15. März 2024 an den Technischen Leiter des Landestheaters Schwaben:

schnorr@landestheater-schwaben.de

Wir setzen uns für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Wir bitten um Verständnis, dass schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Aufwendungen für Ihre Bewerbung und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen werden nicht erstattet.

Arbeitsorte