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Stellendetails zu: einen Ingenieur / eine Ingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Wasserwirtschaft
einen Ingenieur / eine Ingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Wasserwirtschaft
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Stellenbeschreibung
Der
Landkreis Hildesheim
beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Ingenieur / eine Ingenieurin (m/w/d)
der Fachrichtung Wasserwirtschaft
für die Untere Wasserbehörde im Umweltamt einzustellen.
Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Vollzeitzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden. Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 NBesG bewertet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Bei einem unmittelbaren Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, ggfs. die derzeitige Stufenzuordnung sowie die Stufenlaufzeit zu berücksichtigen. Für Bewerbende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kommt auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis (ggfs. durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in Betracht.
Es besteht ggf. die Möglichkeit, eine höhere als die nach dem TVöD bei Einstellung grundsätzlich vorgesehene Entgeltzahlung in Form einer Zulage zu gewähren.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Technische Abwicklung des Aufgabenbereiches „Indirekteinleiter“ (Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasserkanalisationen) nach § 58 WHG
- Technische Prüfung der unter die Genehmigungspflicht des § 58 WHG fallenden Betriebsstätten gemäß Abwasserverordnung bis hin zur endgültigen Entscheidungsreife
- Durchführung von Ortsterminen und Beratungsgesprächen
- Bestimmung von Auflagen und Bedingungen für die Genehmigungen / Mitwirkung in überregionalen fachtechnischen Arbeitskreisen
Fachtechnische Bestimmung der technischen Auflagen bei Genehmigungen für Abwasserbehandlungsanlagen nach § 60 WHG und bei der Erteilung von Gewässerbenutzungserlaubnissen nach §§ 8, 9, 10 ff. WHG
- Fachtechnische Prüfung und selbstständige Bestimmung der technisch erforderlichen Bau- und Betriebsweise von Schmutz- und Regenwasserbehandlungsanlagen und Vorbehandlungsanlagen für Abwasser mit gefährlichen Stoffen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten bzw. abwasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Gemeinden, Verbände und Unternehmen
Fachtechnische Gewässeraufsicht im Bereich der Abwasserbeseitigung, Überwachung der nach dem Wasserhaushaltsgesetz bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen
- Überwachung technischer Auflagen von wasserrechtlichen Genehmigungen durch regelmäßigen Außendienst
- Auswertung von Betriebsberichten, Kontrolle der Eigenüberwachung der Abwassereinleiter
- Technische Überwachung der Einleitungen und Vorbehandlungsanlagen von Abwasser
- Wasserrechtliche und gefahrenabwehrrechtliche Sofortentscheidungen vor Ort
Technische Leitung der jährlich durchzuführenden Kläranlagenschauen
- Auswertung der Überprüfungsberichte der Betreibenden
- Erarbeitung von Vorschlägen und Anweisungen zur Mängelbeseitigung
- Sofortentscheidungen vor Ort
Aufgaben im Rahmen des Abwasserabgabengesetzes
- Fachtechnische Überprüfung von Investitionsmaßnahmen
- Zulassung bzw. Vorgabe von Messprogrammen
Fachtechnische Aufgaben der wasserbehördlichen Einleiterüberwachung
- Koordination der Untersuchungstätigkeit der Untersuchungsstelle mit den wasserbehördlichen Belangen
- Bestimmung der Messmethoden und des Messumfanges
- Plausibilitätskontrolle der Untersuchungsergebnisse
Abgabe abwassertechnischer Stellungnahmen in Bauleitplanungs-, Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Gewässerschutzalarmplan des Landkreises Hildesheim zur Beseitigung und Vermeidung von Gewässerschäden
Voraussetzungen:
• Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor, Diplom (FH)) der Fachrichtung Wasserwirtschaft
• Willkommen sind auch Bewerbungen von Absolventen/Absolventinnen eines vergleichbaren Studienganges, z.B. Umwelttechnik mit der Vertiefungsrichtung Siedlungswasserwirtschaft, wenn sie Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet und die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen, um die Tätigkeiten des Arbeitsplatzes ausüben zu können
Idealerweise verfügen Sie über:
• Berufliche Erfahrung in einer Behörde
• Kenntnisse in rechtlichen Vorschriften wie Wasserhaushaltsgesetz, Nds. Wassergesetz, Abwasserverordnung, technische Regelwerke, DIN-Normen und ATV-Arbeitsblätter
Es bestehen besondere Anforderungen durch die Wahrnehmung von Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Gewässerschutzalarmplan des Landkreis Hildesheim in und außerhalb der Dienstzeit. Es ist daher die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst und in diesem Rahmen die Einsatzbereitschaft auch außerhalb der Dienstzeit erforderlich (ca. 4 Wochen Rufbereitschaft pro Jahr).
Für die Aufgabenerledigung vor Ort ist die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung anfallender Reisekosten nach den im öffentlichen Dienst üblichen Regelungen.
Wir bieten:
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
• Betriebliche Altersvorsorge und tarifliche Jahressonderzahlung
• Aktive Gesundheitsförderung
• Möglichkeiten zur gezielten persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildung
• Möglichkeit zum mobilen Arbeiten / zur Telearbeit
• Eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle im tariflichen Bereich Frauen deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerbende werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren im Personal- und Organisationsamt ist Frau Lütke (Tel. 05121/309-2302). Für fachliche Rückfragen steht Ihnen die Leitung des Umweltamtes, Herr Bälkner (Tel. 05121/309- 4121), gerne zur Verfügung.