Nummer: 83399
Altenpflegehelfer*in (m/w/d) Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in (m/w/d) Pflegefachassistent *in (m/w/d)
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Kirchlengern in Kirchlengern lernen Sie alle 63 Bewohner*innen kennen und arbeiten in einem abgestimmten Arbeitszeitmodell. Wir suchen zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine
Hilfskraft in der Altenpflege (m/w/d) in Teilzeit, mit festen Dienstzeiten.
Die Stelle umfasst 25,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 3a oder Kr 4a (je nach Qualifikation).
Stellenbeschreibung
- Unterstützung des Pflegeteams bei der Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Durchführung der Grundpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Begleitung und Betreuung des Alltagsgeschehens
- Dokumentation der wesentlichen Aspekte
Sie bringen mit
- Abgeschlossene 1-jährige Ausbildung zur/zum Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder Pflegefachassistent*in werden bevorzugt oder entsprechende Berufserfahrung in der Altenhilfe
- Offenes Auftreten und Freude an der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen
- Wertschätzender und freundlicher Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern
- EDV-Kenntnisse
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten Ihnen
- Individuelle Arbeitszeitmodelle nach Absprache zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
- Einsatz für AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Familienbewusste Personalpolitik und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersversorgung nach tarifvertraglichen Regelungen
- Einbringen von Ideen und Mitgestaltung in Team, Einrichtung und Verband
- Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
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Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.