Wir bieten Plätze für die Ausbildung Sozialassistent (m/w/d) DRK Bildungswerk Sachsen gGmbH, Bremer Str. 10d, 01067 Dresden Das DRK Bildungswerk Sachsen erbringt als das Kompetenzzentrum für die berufliche und verbandsspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung Bildungsdienstleistungen für Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen und für externe Interessenten. Das erwartet Sie: - Als Sozialassistentin und Sozialassistent unterstützen Sie Fachkräfte bei ganz unterschiedlichen Aufgaben und sind damit ein unverzichtbarerer Bestandteil in vielen Bereichen wie z. B. in Kindertagesstätten, Horten, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Wohnheimen. Sie wollen eine Ausbildung im sozialen pflegerischen Bereich absolvieren und brauchen dafür ein Sprungbrett in die Arbeitswelt? Das bieten wir: - Eine vollwertige Berufsausbildung als staatlich anerkannte Sozialassistentin oder als staatlich anerkannter Sozialassistent. - Sie erwerben vielfältige betreuende, erzieherische und pflegerische Kompetenzen. - Die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, alten Menschen und Menschen mit Behinderung ist unerlässlich für diese Berufsrichtung. - Nach der Ausbildung werden Sie in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern der jeweiligen Fachkraft assistieren. - Die zweijährige Vollzeitausbildung kann bei Abiturienten/Abiturentinnen bzw. Fachoberschulabsolventen / Fachoberschulabsolventinnen um ein Jahr verkürzt werden. - Profitieren Sie von über 30 Jahren Lehr-Erfahrung und werden Sie Teil der international tätigen Rotkreuzgemeinschaft. Unsere Anforderungen an Sie: - Sie sind empathisch, suchen einen Job mit Sinn und helfen mit Leidenschaft. - Sie arbeiten gern im Team und sind kommunikativ. - Neben diesen Voraussetzungen benötigen Sie außerdem: - einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss oder Abitur/ Fachhochschulreife - Sprachniveau Deutsch mindestens B2 - Die gesundheitliche Eignung und ein erweitertes Führungszeugnis vor Vorlage bei einer Behörde nach §40 a BZRG (die Beantragung dessen erfolgt erst nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen. Sie erhalten dafür eine Bescheinigung von uns.) Weitere Informationen: Bitte bewerben Sie sich hier: