Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe und/oder Rettungsschwimmer (m/w/d)

Wasser ist Ihr Element und Schwimmen zählt zu Ihren großen Leidenschaften? Dann schwimmen Sie zu uns an Bord! Denn wir suchen für unser Freizeitbad zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Fachangestellten (m/w/d) für Bäderbetriebe und/oder Rettungsschwimmer (m/w/d)

Das erwartet Sie bei uns:

  • Die Beaufsichtigung und Betreuung des Bade- und Saunabetriebs zählen zu Ihren Hauptaufgaben
  • Sie sind für die Kontrolle und Bedienung der technischen Anlagen verantwortlich
  • Die Aufsicht und Überwachung des Badebetriebes im Innen- und Außenbereich gehören ebenso zu Ihren Tätigkeiten
  • Auch die Reinigung- und Desinfektionsarbeiten sowie die Betreuung weiterer Betriebsabläufe fallen in Ihren Verantwortungsbereich
  • Kassentätigkeiten und die Einlasskontrolle sowie die Betreuung und Beratung der Gäste runden Ihren Aufgabenbereich ab

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe oder verfügen über das Abzeichen des Rettungsschwimmers in Silber (dieses kann bei Bedarf auch in unserem Hause abgelegt werden)
  • Sie besitzen fundierte Fachkenntnisse und ein technisches Verständnis im Bereich der Badewassertechnik
  • Sie erfüllen die Anforderungen des Merkblattes 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
  • Ein kundenfreundliches, gepflegtes und dienstleistungsorientiertes Auftreten zeichnen Sie aus ebenso wie Teamfähigkeit, Flexibilität, Engagement und selbstständiges Arbeiten
  • Sie sind bereit Ihre Arbeitszeit im Schichtdienst zu leisten, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Sie sind im Besitz eines Erste-Hilfe-Scheins (nicht älter als ein Jahr)

Das bieten wir Ihnen:

  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • Eine auf 2 Jahre befristete Stelle mit der Möglichkeit auf Entfristung und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • 30 Tage Urlaub bei einer 39-Stunden-Woche sowie zusätzliche Sonderurlaube
  • Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen nach TVöD mit regelmäßigen Tarifanpassungen aufgrund der regulären Tarifverhandlungen
  • Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
  • Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie beispielweise Zeitzuschläge u. a. für Überstunden
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
  • Gewährung einer Großraumzulage München
  • Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
  • Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 27.05.2024 an die

Gemeinde Pullach i. Isartal
Abteilung Haupt- und Personalverwaltung
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach i. Isartal

oder an
bewerbung@pullach.de

Bitte verwenden Sie in einer E-Mail-Bewerbung ein PDF-Format, da aus Sicherheitsgründen Anhänge anderer Formate nicht angenommen werden können. Die maximale Gesamtgröße aller Dokumente sollte dabei 8 MB nicht überschreiten.

Sollte eine elektronische Bewerbung für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. Bitte verwenden Sie hierbei nur Kopien, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet werden können, sondern unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Stefan Lontzek
Leitung Freizeitbad
Tel: 089/744 744-901
E-Mail: freizeitbad@pullach.de

Petra Kern
Leitung Personalverwaltung
Tel: 089/744 744-102
E-Mail: kern@pullach.de

Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:

  • Die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung
  • Der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG
  • Die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch
  • Der Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung (sofern aufgrund der Eingruppierung erforderlich)

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