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Stellenausschreibung - Zahlungsverkehr

Bei der Stadt Blomberg ist im Fachbereich Kämmerei und Finanzen/Stadtkasse zum nächstmöglichen Termin die Stelle als Sachbearbeiter*in Zahlungsverkehr (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit 25 Stunden zu besetzen.

Aufgaben:

-  Überweisung von Ausgangsrechnungen

-  Durchführung von Abbuchungsläufen/Lastschriften

-  Kontenabstimmungen (unterjährig und im Rahmen des Jahresabschlusses)

-  Bearbeitung und Durchführung des Mahnwesens

-  Durchführung von Vollstreckungsläufen einschl. Fertigung von

-  Vollstreckungsaufträgen/Amtshilfeersuchen

-  Verfolgung von niedergeschlagenen Forderungen

-  Vertretung für das Aufgabengebiet Bearbeitung der Bankbelege/Kontoauszüge

Profil:

-  abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

-  alternativ fundierte Kenntnisse in der kaufmännischen Buchhaltung

-  idealerweise Kenntnisse im Umgang mit der Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA

-  idealerweise Kenntnisse im Umgang mit dem Vollstreckungsprogramm „AVVISO“ des Unternehmens DATA-team GmbH

-  sichere Anwendung des MS-Office-Paketes

Kompetenz:

-  Einsatzbereitschaft        

-  Eigenverantwortung und Zuverlässigkeit

-  Affinität im Umgang mit Zahlen

Die Eingruppierung erfolgt nach der EG 6 TVÖD.

Die Stadt Blomberg ist um die berufliche Förderung von Frauen bemüht und möchte deshalb ausdrücklich Frauen ermutigen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Personen sollten sich ebenfalls von dieser Stellenausschreibung angesprochen fühlen. Ein Nachweis ist beizufügen.

Wenn Sie diese Aufgabe interessiert und Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungen bis zum 04.07.2022 an die Stadt Blomberg, Der Bürgermeister, Marktplatz 1, 32825 Blomberg oder per E-Mail an info@blomberg-lippe.de.

Fassen Sie bitte Ihr Anschreiben, den Lebenslauf und die relevanten Zeugnisse in einer gemeinsamen PDF-Datei als E-Mail-Anhang zusammen.

Bitte beachten Sie, dass wir uns per Post zugesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können. Reichen Sie deshalb nur Kopien und keine Mappen ein. Die Kopien werden nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Sollten Sie dennoch Interesse an einer Rücksendung haben, erfolgt diese nur, wenn den Bewerbungsunterlagen ein adressierter und ausreichend frankierter DIN A 4- Rückumschlag beiliegt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie den Bestimmungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.