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Regierungsoberbauinspektoranwärter/in Naturschutz und Landespflege (w/m/d)


Was macht eine Regierungsoberbauinspektoranwärterin oder ein Regierungsoberbauinspektoranwärter im Fachbereich Naturschutz und Landespflege?

Letzte Aktualisierung: 04.10.2023

Der Vorbereitungsdienst dient der Qualifizierung von Nachwuchskräften für eine Tätigkeit in der Naturschutzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

Als Beamtinnen und Beamte (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, ehemals gehobener technischer Dienst) nehmen Sie interessante und anspruchsvolle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den Schwerpunkten Eingriffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftsplanung, Arten- und Biotopschutz, Schutzgebiete sowie deren Querbezüge zu angrenzenden Fachgebieten wahr. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegenden Verwaltungskenntnissen und vertieften verwaltungsbezogenen Fachkenntnissen sowie Fähigkeiten und Methoden, um die später auf einem entsprechenden Arbeitsplatz gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Die Ausbildung dient zudem der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Durchsetzungsfähigkeit, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Regierungsoberbauinspektorin oder Regierungsoberbauinspektor werden möchte, sollte ... 

  • gute Fachkenntnisse im Bereich Naturschutz und Landespflege sowie aus angrenzenden Bereichen haben,
  • über ein hohes Maß an Flexibilität, Engagement und Lernbereitschaft verfügen,
  • zielstrebig sein und viel Eigeninitiative einbringen,
  • eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit haben,
  • ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen,
  • kooperations- und verhandlungsfähig sein,
  • fähig sein, mit Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten, Konflikte konstruktiv zu lösen und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Für die den technischen Vorbereitungsdienst können Sie sich bewerben, wenn Sie

  • über ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Fachhochschulstudium der Fachrichtung Landespflege oder eines vergleichbaren Studiengangs mit Schwerpunktsetzung Naturschutz und Landespflege verfügen
  • und die geltenden persönlichen Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung technische Dienste, Laufbahnzweig Naturschutz und Landespflege erfüllen

Weitere Informationen finden Sie hier:
§ 7 BeamtStG: Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
Landesbeamtengesetz
Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) vom 13. Januar 2020 (Vorbereitungsdienst A).

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. 

Ausbildungsbeginn:
Einen regelhaften Ausbildungsbeginn gibt es nicht.

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Sie endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung, frühestens jedoch nach 18 Monaten.

Ausbildungsaufbau:
In den anderthalb Jahren der Ausbildung wird die Anwärterin/der Anwärter theoretisch und praktisch ausgebildet. 

Ausbildungsstellen und -orte:
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Sie weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu. Die achtzehnmonatige Ausbildung (Vorbereitungsdienst) erfolgt an unterschiedlichen Ausbildungsstellen u.a.:

  • Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
  • Landesamt für Umwelt
  • Kommunale Fachverwaltungen
  • Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Ziel:
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den gehobenen technischen Dienst für den Bereich der Landespflege und den Naturschutz der Landeverwaltung auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für vielseitige Tätigkeiten herangebildet werden. 

Inhalte:
Grundsätzlich soll sich die Ausbildung darauf erstrecken, zum einen das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht und Planung zu vermitteln. Dabei sollen auch staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt werden.

Theorie:
Im Rahmen eines 6-wöchigen Verwaltungsergänzungslehrganges an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung wird ein Grundlagenwissen in den Fachgebieten Verwaltung, und Recht vermittelt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer schriftlichen (inkl. Hausarbeit) und mündlichen Laufbahnprüfung ab. Näheres ergibt sich aus der o.g. Landesverordnung.

Praxis:
In den praktischen Ausbildungsabschnitten werden v.a. die  Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen sowie die fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes und der Landespflege in Schleswig-Holstein vermittelt.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung erhalten die Anwärterinnen und Anwärter Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 9) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein sowie derzeit ein Sonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent der Anwärterbezüge. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt.

Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Aufwendungen (grds. 50 Prozent). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
In den Jahren, in denen eine Ausbildung vorgesehen ist, erfolgt die Stellenausschreibung in der Regel ca. 6 Monate vorher. Unter anderen wird diese im Stellenmarkt veröffentlicht.

Notwendige Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der in LAPO-TD-LG2.1 genannten Fachhochschule
  • Diplomierungs- oder Graduierungsurkunde
  • Nachweisen und Zeugnissen über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
  • Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Ziffer 1 BeamtStG gen. Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises)
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Referat V 14 / Kennwort: Regierungsoberbauinspektor/in Naturschutz und Landespflege
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich.
  • Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
  • Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind u.a. die Prüfungsergebnisse entscheidend.
  • Ein Einsatz erfolgt beim Landesamt für Umwelt in Flintbek oder beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach Beendigung der Ausbildung fangen die im Beamtenverhältnis übernommenen Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 10 (gehobener Dienst) an. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt. Die Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgt in der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). 

Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung. Bei der Übernahme im Beschäftigtenverhältnis ist eine Übertragung von Tätigkeiten bis zu den Entgeltgruppen von 11 bis 13 TV-L möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Dennis Schmidt (Tel.: 0431 988-7247) und für fachliche Fragen steht Ihnen Oliver Vieth (Tel.: 0431 988-5205) im Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zur Verfügung.

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) vom 13. Januar 2020 (Vorbereitungsdienst A).

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