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Recht / Sonstige 
Donnerstag, 11.01.2024

Zweifel an Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses gegen Masernschutzimpfung: Anordnung von ärztlicher Untersuchung rechtmäßig

Bei berechtigten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, mit dem einem Schüler das Bestehen medizinischer Kontraindikationen gegen die Masernimpfung attestiert wird, kann das Gesundheitsamt zur Überprüfung eine ärztliche Untersuchung anordnen. So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 29 L 2480/23).

Die Entscheidung des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal, zur Überprüfung der medizinischen Kontraindikation gegen die Masernimpfung eine ärztliche Untersuchung des Schülers anzuordnen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Zu Recht habe das Gesundheitsamt Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des von den Eltern des siebenjährigen Schülers vorgelegten ärztlichen Attests einer Ärztin aus der Oberpfalz gehabt. Darin war auf einem Vordruck bescheinigt worden, dass der Schüler aufgrund medizinischer Kontraindikation ab sofort und zeitlich unbegrenzt für jede Art von Impfungen freizustellen sei.

Allerdings könne die ärztliche Untersuchung nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Vielmehr sei nach der gesetzlichen Gesamtkonzeption zum Masernschutz die Anordnung eines Betretensverbots die einzig zulässige Rechtsfolge, wenn der Untersuchungsanordnung nicht Folge geleistet werde. Dem stehe auch nicht entgegen, dass dem Schüler wegen der bestehenden Schulpflicht nicht untersagt werden könne, die Schule zum Zwecke des Unterrichts zu betreten. Denn die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung oder außerschulische Veranstaltungen seien hiervon ausgenommen.

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