Gießereimechaniker/-in

Allgemeines

Arbeitsgebiet:
Gießereimechaniker und Gießereimechanikerinnen sind in der Produktion von Gussstücken unterschiedlicher Größe, Werkstoffe und Beschaffenheit sowohl in der Einzel- als auch in der Serienfertigung tätig. Ihre Aufgaben sind die Herstellung und Vorbereitung von Gießformen mit Hilfe verschiedener Form- und Gießverfahren sowie die Überwachung von gießereitechnischen Produktionsanlagen.

Branchen und Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie

Berufliche Qualifikationen:
  • Herstellen von Gussteilen in verlorenen Formen oder Dauerformen unter Beachtung der besonderen Arbeitssicherheits- und Qualitätsvorschriften
  • Einrichten von gießereitechnischen Maschinen und Anlagen
  • Einstellen von erforderlichen Betriebswerten und Umrüsten bei Produktionswechsel
  • Bedienen und Steuern von gießereitechnischen Maschinen und Anlagen
  • Erledigen von Aufgaben anhand von Konstruktionszeichnungen und dazugehörenden technischen Unterlagen gemäß den kundenspezifischen Anforderungen
  • Anwenden von Informationen zur Auftragsdurchführung aus Datenblättern, Vorschriften, Normen, Beschreibungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • zeichnungs- und formgerechtes Zusammenstellen von Modelleinrichtungen
  • Planen, Überwachen und Optimieren der Arbeitsabläufe innerhalb des Produktionsprozesses
  • Anwenden von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
  • Gattieren, Schmelzen und Legieren von Gusswerkstoffen
  • Schmelzeüberwachung und -prüfung
  • Aufbereiten und Prüfen von Formstoffen
  • Einsetzen von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen und Anlagen zur maschinellen Formstoffaufbereitung
  • Form- und Kernherstellung
  • Rüsten von Dauerformen oder Modelleinrichtungen für den Produktionsprozess
  • Sichern der Qualität der Gussstücke über den gesamten Fertigungsprozess
  • Führen und Interpretieren von Statistiken und Protokollen, insbesondere über Qualitätsdaten
  • Erkennen von Gussfehlern
  • Veranlassen von Maßnahmen zu deren Beseitigung
  • Nachbehandeln von Gussstücken
  • Erkennen von Störungen an Produktionsanlagen und Produktionseinrichtungen
  • Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung und Instandhalten von Produktionsmitteln
  • aktives Beteiligen an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Abstimmung

Ausbildungsdauer:          3,5 Jahre
Inkrafttreten:                       2. Juli 2015B

Berufsschule:
Staatliche Berufsbildende Schule 3 Technik
Berliner Straße 157
07546 Gera
Tel.: 0365 4371611
Fax: 0365 4371612
E-Mail: poststelle@sbbs-technik.de

Module zur Einstiegsqualifizierung
Gießereitechnik

Fortbildungsmöglichkeiten
Industriemeister/-in FR Gießerei, FR Hüttentechnik, FR Metall
Staatliche-geprüfter Techniker/-in FR Gießereitechnik, FR Werkstofftechnik und
FR Maschinentechnik
Technischer Fachwirt/-in

Ausbildungsschwerpunkte

Die Ausbildung ist grundsätzlich in 6 Schwerpunkten möglich. Im Bereich der IHK  Ostbrandenburg in den Schwerpunkten:
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss

Im ersten Ausbildungsjahr werden Inhalte der Grundlagenbildung vermittelt, in Folge dann die schwerpunktübergreifenden, fachlichen Inhalte. Im letzten Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in den Schwerpunkten.

Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  1. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  2. Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen
  3. Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne
  4. Anschlagen, Sichern und Transportieren
  5. Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen
  6. Anwenden von Formverfahren
  7. Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken
  8. Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  9. Schmelzen und Warmhalten
  10. Gießen
  11. Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik.

Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation
  6. Planen und Organisieren der Arbeit
  7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.