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Stellendetails zu: Leitender Gartenbauingenieur (m/w/d) (45/2024)

Leitender Gartenbauingenieur (m/w/d) (45/2024)

Kopfbereich

Arbeit
Verwaltungsangestellte/r - gehobener Dienst
Leitender Gartenbauingenieur (m/w/d) (45/2024)
Stadt Halle (Saale) Fachbereich Personal
Vollzeit
Halle (Saale)ab sofortunbefristetGestern

Stellenbeschreibung

Vergütung: Entgeltgruppe 10 TVöD

Die Stadt Halle (Saale) sucht Sie für den Fachbereich Umwelt, Abteilung Grünflächenpflege, zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Leitenden Gartenbauingenieur (m/w/d)

Bitte geben Sie in der Bewerbung die Referenznummer 45/2024 an.

Ihre Aufgaben sind:

  • Leitung des Pflegebezirkes
  • Budget-, Organisations- und Personalverantwortung
  • Überwachung, Durchsetzung und Weiterentwicklung von Verordnungen und Satzungen sowie Bearbeitung von Anfragen
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Grünflächenkonzeptes, einschließlich Investitions- und Finanzplanung
  • Prüfung der Unterlagen bei der Aufstellung von Grünordnungsplänen und Freiflächenplanungen
  • Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Baumaßnahmen im Rahmen von Rückbau- sowie Instandhaltungsarbeiten
  • Aufbau und Fortentwicklung des Grünflächen- und Baumkatasters

Erforderlich sind:

  • ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur oder Umweltplanung
  • Führerschein der Klasse B

Erwünscht sind:

  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Leitungsfunktion
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen

Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe 10 TVöD, im begründeten Einzelfall besteht die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt
  • einen modernen und sicheren Arbeitsplatz
  • umfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr
  • zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen
  • ein flexibles Gleitzeitmodell für eine gute Work-Life-Balance
  • eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen

Zum Ende eines Monats werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und über die weitere Berücksichtigung im Verfahren entschieden.

Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 TVöD. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nur bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.

Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Rüdiger Franz, Abteilungsleiter Grünflächenpflege, unter der Telefonnummer 0345 221-3507 zur Verfügung. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Johanna Hoppe im Fachbereich Personal unter der Telefonnummer 0345 221-6118.

Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage www.karriere.halle.de. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.

Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.

Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister

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