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Stellendetails zu: Helfer/in - Reinigung
Helfer/in - Reinigung
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Stellenbeschreibung
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Kreuz Homburg
sucht für ihre Kindertagesstätte in Bruchhof
ab 01.06.2024
eine Reinigungskraft (m/w/d)
mit
13,5 Wochenstunden
unbefristet
Die Kita bietet 104 Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.
Stehen Sie am Anfang Ihres Berufslebens, verfügen Sie bereits über Berufserfahrung, oder möchten Sie wieder ins Berufsleben einsteigen? Dann kommen Sie zu uns!
Wir bieten Ihnen:
- die Anstellung bei einem Träger, der seine Verantwortung als Dienstgeber wahrnimmt
- eine Vergütung und entsprechende Sozialleistungen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritas-Verbandes, einschließlich einer betrieblichen Altersversorgung
- die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
- die Mitarbeit in einer Einrichtung, in der Begegnung auf Augenhöhe, Wertschätzung und Achtsamkeit gelebt werden
- ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem (SpeQM) auf Basis des KTK-Gütesiegels
- eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
- einen Arbeitsplatz, an dem Glaube entdeckt, gelebt und gefeiert wird
Das bringen Sie mit:
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Belastbarkeit
Ihre Aufgaben:
- Einhaltung und Durchführung der Hygienevorschriften
- Selbstständige und präzise Arbeitsweise
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen an:
Katholische Kindertagesstätte
Maria Hilf Bruchhof
z. H. Frau Herresthal
Rosenstraße 6
66424 Homburg
Email: kita-ltg.bruchhof@bistum-speyer.de
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen vernichtet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Herresthal gerne zur Verfügung (Tel: 06841/ 6870938).
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten können Sie auf der Internetseite des Bistums Speyer www.bistum-speyer.de unter dem Menü „Unterstützung für Aktive/Rechtliches/Oberhirtliches Verordnungsblatt“ OVB Speyer 2/2019 Nr. 289 einsehen.