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Polizist/in (mittlerer Dienst) (w/m/d)


Was macht eine Polizistin bzw. ein Polizist?

Letzte Aktualisierung: 22.12.2023

Der Polizeiberuf ist ein abwechslungsreicher Beruf im Team. Polizistinnen und Polizisten haben es täglich mit den unterschiedlichsten Menschen in allen Gesellschaftsschichten und Nationalitäten zu tun. Rund um die Uhr ist ihre Aufmerksamkeit gefragt.

Ihre Aufgabengebiete sind vielseitig. Schutzpolizistinnen und Schutzpolizisten verfolgen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, werden gefahrenabwehrend tätig, führen Ermittlungsarbeiten durch und sind für den gesamten Bereich des Straßenverkehrs verantwortlich. Die Aufgaben der Schutzpolizei sind sehr vielfältig, da die Kolleginnen und Kollegen immer den ersten Angriff durchführen.

Die Kriminalpolizei ermittelt bei Rauschgift-, Umwelt-, und Wirtschaftskriminalität sowie bei schweren Diebstählen, Brandstiftung, Sexual- und Tötungsdelikten.

Bei der Wasserschutzpolizei zählen unter anderem Gefahrenabwehr und Ermittlung, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Kriminalitätsbekämpfung sowie Prävention zum Tätigkeitsprofil.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Polizistin oder Polizist werden möchte, sollte...

  • sich schnell auf unterschiedliche Situationen einstellen können.
  • Verständnis, gegenseitige Achtung, Vertrauen und Toleranz gegenüber allen gesellschaftlichen Schichten und Nationalitäten mitbringen.
  • gerne im Team arbeiten.
  • ein selbstsicheres Auftreten haben.
  • verantwortungsbewusst sein.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Anforderungen für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst):

  • Das Mindestalter liegt am Tage der Einstellung bei 16 Jahren.
  • Die Polizei-Laufbahnverordnung sieht keine Höchstaltersgrenzen vor.
  • Für die Einstellung (Höchstaltersgrenze) in den Polizeivollzugsdienst gilt die gesetzliche Regelung gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung.
  • § 18 Landesbeamtengesetz definiert als „Einstellung“ die Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. § 8 in Verbindung mit § 4 Beamtenstatusgesetz bestätigt, dass die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe (nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf) eine Einstellung ist. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes anhand der Regelungen des § 48 Landeshaushaltsordnung zu treffen ist.
  • Daraus ergibt sich, dass nur Personen eingestellt werden können, die bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe noch keine 50 Jahre alt sind. Demnach dürfen Anwärterinnen und Anwärter der LG 1.2 (mittlerer Dienst) am Tage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst noch nicht 47 Jahre und 6 Monate alt sein
  • Körpergröße Frauen: 160 cm
  • Körpergröße Männer: 160 cm
  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • gerichtlich nicht bestraft
  • polizeidiensttauglich gemäß der Polizeidienstvorschrift 300 (gesundheitlicher Voraussetzungen)

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Landespolizei Schleswig-Holstein gliedert sich in die drei Laufbahnzweige:

  • Schutzpolizei (Einstellungen in den mittleren und in den gehobenen Dienst möglich)
  • Kriminalpolizei (Einstellungen nur in den gehobenen Dienst möglich)
  • Wasserschutzpolizei (Einstellungen in den mittleren und in den gehobenen Dienst möglich)

Für Polizistinnen und Polizisten in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) gelten folgende Bedingungen:

Ausbildungsbeginn:
im August eines jeden Jahres

Ausbildungsdauer:
2 1/2 Jahre

Ausbildungsaufbau:

Ausbildungsaufbau für das zweite Einstiegsamt, Laufbahngruppe 1
AusbildungsabschnittAusbildungsinhalt und Dauer
Grundausbildungein Jahr in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin
Fachausbildung (einschließlich des
Berufspraktikums)
ein Jahr, jeweils ein halbes Jahr in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin und auf einer Dienststelle des polizeilichen Einzeldienstes in Schleswig-Holstein
Abschlussausbildung (einschließlich der Laufbahnprüfung I)ein halbes Jahr in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin

Hinweis:
Beamtinnen und Beamte der Wasserschutzpolizei – ohne Zusatzqualifikationen – nehmen im Anschluss an die Ernennung an weiteren Qualifikationsmaßnahmen teil.

Ausbildungsort:
in Eutin im Kreis Ostholstein in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei.

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Der Polizeiberuf ist in erster Linie ein Erfahrungsberuf. Dennoch müssen in der Ausbildung umfangreiche gesetzliche Grundlagen vermittelt werden. Neben der Rechtstheorie findet eine intensive Beschulung im Umgang mit den Einsatzmitteln statt. Weiterhin werden alle Anwärterinnen und Anwärter in den Fächern Psychologie, Verhaltenstraining und Berufsethik unterrichtet.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Die Ausbildungsvergütung in der Laufbahngruppe 1 liegt bei 1.317,18 € brutto (Stand: 1.12.2022). In den einzelnen Ausbildungsjahren steigt die Vergütung nur sehr geringfügig an.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind online von Anfang August eines jeden Jahres möglich. Abweichungen von der Bewerbungsfrist und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Internetseite, dort unter Beruf[ung]/Bewerbung.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Für die Laufbahngruppe 1.2 stehen 130 Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Jede Anwärterin und jeder Anwärter wird nach bestandener Ausbildung übernommen.
Mit dem ersten Tag der Ausbildung werden die Anwärterinnen und Anwärter zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt. Nach Ablauf der Probezeit (das heißt. 3 Jahre nach Beendigung der Ausbildung) erfolgt die Ernennung zur Lebenszeitbeamtin bzw. zum Lebenszeitbeamten

Verdienstmöglichkeiten:
Als Polizeiobermeister/in ca. 2.946,26 Euro (brutto).

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Ein Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werbe- und Einstellungsstelle bei der Polizeidirektion für Aus-und Fortbildung zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 04521 81-55555.
Auf unserer Internetseite unter „Beruf[ung]/Einstellungsberatung“ finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten unsere Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater. Diese stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

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