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Stellendetails zu: Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner (m/w/d)

Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner (m/w/d)

Kopfbereich

Arbeit
Arzt/Ärztin
Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner (m/w/d)
Niedersächsisches Kultusministerium
Hannoverab sofortunbefristetvor 10 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: E 15

Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz

einer Arbeitsmedizinerin / eines Arbeitsmediziners (m/w/d)
im Referat 22 (Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren)

zu besetzten.

Der Dienstposten bzw. Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.
Mit dem Arbeitsplatz ist die Grundsatzzuständigkeit für den Bereich Arbeitsmedizin in Schulen und Studienseminaren verbunden.

Das Konzept „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ sieht eine zentrale Steuerung und Koordinierung des gesamten Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG) und damit eine landesweit einheitliche Umsetzung des Arbeitsschutz- und des Arbeitssicherheitsgesetzes in Schulen und Studienseminaren vor. Im Beratungssystem AuG sind in den vier Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen sowie Beauftragte für Suchtfragen tätig.

Der Dienstposteninhaberin/ dem Dienstposteninhaber obliegen dabei insbesondere die Aufgaben:

Fachliche Steuerung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Beratungsbereiches der Arbeitsmedizin
Strategische Vorgaben zur Fortbildung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
Länderübergreifende Zusammenarbeit mit Behörden, Zusammenarbeit mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen im Bereich der Arbeitsmedizin
Angelegenheiten des Mutterschutzes in Schulen und Studienseminaren
Durchführung des Infektionsschutzgesetzes federführend für das MK
Beratung des Arbeitgebers gemäß den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie Berichterstattung im Landesarbeitsschutzausschuss (LASA)
Erhebung der Krankenstände an Schulen
Internetauftritt „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)

Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Erforderlich ist die Qualifikation als Fachärztin/Facharzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Bewerberinnen und Bewerber sollten entweder bereits Erfahrungen mit der Beratungstätigkeit in Schulen oder in Einrichtungen mit vorwiegender Unterrichts- oder Verwaltungstätigkeit gesammelt haben oder bereit sein, sich in die spezifischen Belange von Studienseminaren und Schulen einzuarbeiten.

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die in besonders ausgeprägtem Maße zum analytischen, strategischen und konzeptionellen Denken sowie zu eigenverantwortlicher Arbeit in der Lage ist. Es werden ausgeprägte Sozialkompetenzen, insbesondere Kommunikations- und Teamfähigkeit, sowie hohe Belastbarkeit, Flexibilität und eine ausgeprägte Genderkompetenz erwartet.

Der Arbeitsplatz ist bedingt teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Niedersächsische Kultusministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert.

Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf bis zum 30.06.2024 unter der Angabe des Aktenzeichens 13.1-03041/3 - (17/2024/22) als Word-Dokument oder im PDF-Format an das Postfach bewerbung@mk.niedersachsen.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtlicher Schriftverkehr im Bewerbungsverfahren inklusive der Zu- und Absagen ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgt. Bewerberinnen und Bewerber, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen. Die Unterrichtung Ihrer oder Ihres Dienstvorgesetzten sollte in eigener Verantwortlichkeit parallel erfolgen. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe der Rufnummer des mobilen Anschlusses hilfreich.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber finden Sie als PDF-Dokument auf unserer Internetseite unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/hinweise_zum_datenschutz/umsetzung-von-datenschutzvorschriften-im-nds-kultusministerium.html

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Beer, Tel.: 0511 120-7319 E-Mail: gerhard.beer@mk.niedersachsen.de zur Verfügung.

Arbeitsorte