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Stellendetails zu: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Hilfen zur Erziehung (m/w/d).

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Hilfen zur Erziehung (m/w/d).

Kopfbereich

Arbeit
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Hilfen zur Erziehung (m/w/d).
Landkreis Oberhavel
VollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Heimarbeit/Telearbeit
Oranienburgab 01.07.2024vor 11 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: EG S 14

Der Landkreis Oberhavel – nördlich von Berlin gelegen – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Hilfen zur Erziehung (m/w/d).

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Unser Verwaltungssitz und Ihr künftiger Arbeitsort ist die Kreisstadt Oranienburg, die verkehrlich sehr gut angebunden und per S-Bahn und Regionalexpress aus der Hauptstadt in nur 20 Minuten erreichbar ist. Der Landkreis Oberhavel ist eine Wachstumsregion und zählt zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen Ostdeutschlands. Oberhavel ist ein moderner Technologie- und Industriestandort, der sich zugleich durch unberührte Natur, abwechslungsreiche Freizeit-, Kultur- und Tourismusangebote sowie ein geschichtsträchtiges Erbe auszeichnet.

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Die Stelle ist dem Fachbereich Jugend, dort dem Fachdienst Sozialpädagogische Dienste, zugeordnet.

Wir bieten

·         ein sachgrundbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich)

·         die Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse

·         eine attraktive Vergütung gemäß Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 14 zuzüglich einer Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit der Teilnahme am betrieblichen Leistungsentgelt

·         unser Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Vorteilen für die Beschäftigten

·         ein vergünstigtes Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr (Jobticket)

·         flexible Arbeitszeiten, um Beruf und Familie optimal in Einklang zu bringen

·         30 Tage Urlaub im Jahr sowie die Gewährung freier Tage am 24.12. und 31.12.

·         eine strukturierte Einarbeitung und die Möglichkeit, sich zielgerichtet weiterzubilden

·         ein hoch motiviertes, leistungsstarkes und dynamisches Team

·         modern eingerichtete Arbeitsplätze und die Möglichkeit für mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Vereinbarung

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Zu Ihren spannenden Aufgaben gehören vor allem

·         Beraten von Familien, Kindern und Jugendlichen in sozialhilferechtlichen, familienpädagogischen und gesundheitlichen Fragen nach § 16 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

·         Entscheiden über die Gewährung von Hilfen zur Erziehung unter Beachtung des

SGB IX

·         Festlegen und Einleiten geeigneter Hilfemaßnahmen im Rahmen von Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII

·         Prüfen von Kindeswohlgefährdungen, Initiieren von Schritten zu deren Abwendung sowie Wahrnehmen der Fallverantwortung

·         Einleiten und Entscheiden der notwendigen und geeigneten Hilfen oder Maßnahmen nach § 8a SGB VIII

·         Entscheiden zu Inobhutnahmen von Minderjährigen unter Einbeziehung aller erforderlichen Institutionen gemäß § 42 und § 42a SGB VIII, verbunden mit dem § 88a SGB VIII

·         Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) sowie mit ausländischen Familien mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus nach § 88a SGB VIII

·         Dokumentieren, verwaltungsrechtliches Erstellen von Bescheiden sowie Bearbeiten von Widersprüchen und Mitwirken in Klageverfahren

·         Mitwirken an gerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII unter anderem in Verbindung mit dem § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

·         Zusammenarbeiten mit den jeweils zuständigen Institutionen, wie Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, sozialpsychologischer Dienst, Fachbereich Soziales, Jobcenter, Leistungserbringern, Trägern und anderen

Sie bringen mit

·         einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialwesen mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder als Diplompädagogin/Diplompädagoge (Universität)

·         alternativ die staatliche Anerkennung als Erziehungswissenschaftlerin/ Erziehungswissenschaftler oder Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge

·         Andernfalls stehen Sie sechs Monate vor Erreichen eines der genannten Abschlüsse.

·         Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft

·         einschlägige Kenntnisse des SGB VIII

·         Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit

·         den Besitz des Führerscheins der Klasse B

·         die Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit

·         als Einstellungsvoraussetzung die gesundheitliche Eignung zur Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben

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Bewerbungsfrist

31.05.2024

Die Bewerbungsgespräche sind für die 25. Kalenderwoche 2024 geplant.

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Direkt für Sie da

Frau Wollank

Telefon: 03301 601-1731

E-Mail: bewerbung@oberhavel.de

Unterlagen

Ihre Bewerbung (aussagekräftiges Anschreiben, lückenlos nachvollziehbarer Lebenslauf im Format „Monat/Jahr“, vollständige Unterlagen zum Studium einschließlich Benotung/Gesamtnote, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Angaben zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit et cetera), aus der die Erfüllung der formalen und fachlichen Anforderungen hervorgeht, richten Sie unter Angabe des Kennwortes „SozA HzE“ bitte vorzugsweise per E-Mail (im PDF-Format, insgesamt maximal 10 MB) an bewerbung@oberhavel.de.

Die verschlüsselte Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist möglich über https://cryptshare.oberhavel.de. Klicken Sie dort auf „Bereitstellen“.

Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Der Landkreis Oberhavel begrüßt daher besonders Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Personen. Diese werden bei gleicher Qualifikation und Eignung vorrangig berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

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Hinweis

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre

Unterlagen erfassen und bis zu drei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren.

Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie für gewöhnlich eine automatisierte

Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine solche E-Mail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an

die oben genannte Ansprechpartnerin aus dem Bereich Personal.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

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Erfahren Sie mehr über den Landkreis Oberhavel auf www.oberhavel.de.

Arbeitsorte