Die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH, eine Tochtergesellschaft der Universitätsstadt

Marburg, stellt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2025,

1 Mitarbeiter*in für Seniorenförderung als sogenannte*r Gemeindepfleger*in

ein. Sie fungieren als Soziallots*in zwischen älteren Menschen und Begegnungs- sowie Unterstützungsangeboten für “Gut Älterwerden” zuhause. Es ist eine Teilzeitstelle im Umfang von 25 Stunden/Woche zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Ein*e Gemeindepfleger*in unterstützt durch präventive, Teilhabe und Gesundheit fördernd wirkende Begleitung und Unterstützung Ältere Menschen dabei, länger selbständig und gleichzeitig sozial integriert in den eigenen vier Wänden zu leben. Durch die Weiterentwicklung lokaler Netzwerke in enger Zusammenarbeit mit Engagierten und Hausarztpraxen vor Ort erweitert die Universitätsstadt Marburg in Kooperation mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH ihr Angebot in den ländlich geprägten westlichen und östlichen Stadtteilen.

Die Stellen werden gemäß der Förderausschreibung „Gemeindepfleger*innen“ durch das Land Hessen vom Hessischen Ministerium für Soziales & Integration gefördert. Wir schreiben vorbehaltlich einer Förderbewilligung aus und bieten daher ein zunächst bis zum 31.12.2025 befristetes Arbeitsverhältnis mit einer tarifgerechten Vergütung nach TVöD an. Die Eingruppierung sowie Stufeneinordnung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer individuellen, persönlichen Qualifikation und richtet sich nach Ihren Berufserfahrungen.

Eine Verstetigung des Aufgabengebiets über den 31.12.2025 hinaus wird angestrebt.

So bewerben Sie sich:

Sie sind unser*e neue*r “Gemeindepfleger*in”? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen bis zum 13. Mai 2024 an die:

Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH
Sudetenstraße 24
35039 Marburg

info@marburger-altenhilfe.de

Die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH und die Universitätsstadt Marburg fördern die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt. Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben.

Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden und reichen Sie deshalb ausschließlich Kopien unter Verzicht auf Bewerbungsmappen ein. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden eingegangene Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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