Die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH, eine Tochtergesellschaft der Universitätsstadt
Marburg, stellt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2025,
1 Mitarbeiter*in für Seniorenförderung als sogenannte*r Gemeindepfleger*in
ein. Sie fungieren als Soziallots*in zwischen älteren Menschen und Begegnungs- sowie Unterstützungsangeboten für “Gut Älterwerden” zuhause. Es ist eine Teilzeitstelle im Umfang von 25 Stunden/Woche zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- aufsuchende Soziale Arbeit zur Information von Seniorinnen und Senioren über bestehende Begegnungs- und Unterstützungsangebote
- Unterstützung zur sozialen Teilhabe, bei Alltagsfragen oder zu Wohnfragen
- Vermittlung von Hilfsangeboten, wie z.B. Ambulante Dienste, Essen auf Rädern, Fachberatung oder häusliche Unterstützung und Pflege
- Organisation von Behördengängen oder Arztbesuchen
- Mitarbeit bei der Identifizierung neuer Bedarfe und bei Entwicklung sowie Aufbau neuer Angebotsstrukturen vor Ort
- Dokumentation der Unterstützungsleistungen
Ihr Profil:
- Eine abgeschlossene Ausbildung in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf, wie z.B. Sozialarbeiter*in, Gesundheits- oder Altenpfleger*in, Pflegewirt*in, Gerontolog*in oder als Erzieher*in oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als medizinische*r Fachangestellte*r mit Weiterbildung zur VERAH®
- Sie verfügen über hohe kommunikative Fähigkeiten verbunden mit empathischem und respektvollem Umgang mit älteren Menschen sowie Angehörigen
- Sie haben hohe Beratungs- und Kooperationskompetenz und Organisationsgeschick sowie ausgeprägt strukturiertes Vorgehen, insbesondere beim Aufbau eines breiten Netzwerkes mit örtlichen Akteur*innen
- Sie arbeiten selbständig und sorgfältig mit großem Verantwortungsbewusstsein und sind zuverlässig sowie diskret
- Sie handhaben schwierige Situationen professionell und gelassen
- Sie können gelegentlich Termine in den frühen Abendstunden oder am Wochenende wahrnehmen
- Sie beherrschen die üblichen EDV-Anwendungen und
- Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. Klasse 3); ein eigener PKW ist wünschenswert.Soziale Problemlagen älterer Menschen sollen frühzeitig erkannt und abgewendet werden.
Ein*e Gemeindepfleger*in unterstützt durch präventive, Teilhabe und Gesundheit fördernd wirkende Begleitung und Unterstützung Ältere Menschen dabei, länger selbständig und gleichzeitig sozial integriert in den eigenen vier Wänden zu leben. Durch die Weiterentwicklung lokaler Netzwerke in enger Zusammenarbeit mit Engagierten und Hausarztpraxen vor Ort erweitert die Universitätsstadt Marburg in Kooperation mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH ihr Angebot in den ländlich geprägten westlichen und östlichen Stadtteilen.
Die Stellen werden gemäß der Förderausschreibung „Gemeindepfleger*innen“ durch das Land Hessen vom Hessischen Ministerium für Soziales & Integration gefördert. Wir schreiben vorbehaltlich einer Förderbewilligung aus und bieten daher ein zunächst bis zum 31.12.2025 befristetes Arbeitsverhältnis mit einer tarifgerechten Vergütung nach TVöD an. Die Eingruppierung sowie Stufeneinordnung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer individuellen, persönlichen Qualifikation und richtet sich nach Ihren Berufserfahrungen.
Eine Verstetigung des Aufgabengebiets über den 31.12.2025 hinaus wird angestrebt.
So bewerben Sie sich:
Sie sind unser*e neue*r “Gemeindepfleger*in”? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen bis zum 13. Mai 2024 an die:
Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH
Sudetenstraße 24
35039 Marburg
Die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH und die Universitätsstadt Marburg fördern die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt. Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben.
Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden und reichen Sie deshalb ausschließlich Kopien unter Verzicht auf Bewerbungsmappen ein. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden eingegangene Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.