Technik beim regB – ein Mysterium
AWiAS2020-09-17T12:28:25+01:00Ein reglementierter Beauftragter stellt in seinem Luftfrachtsicherheitsprogramm auch die Kontrollmethoden dar, die er anwenden will. Wird sein LFSP dann vom LBA genehmigt, umfasst die Genehmigung auch die Kontrollmethoden. Es handelt sich hierbei zunächst generell nur um die Durchführung von Kontrollen, nicht die Kontrolltechnik, die er dafür nutzen will. Für die Technik benötigt der regB weitere Zulassungen, d.h. er hat gegenüber der Behörde die jeweiligen Geräte mit Seriennummern und Datenblättern nachzuweisen. Für jedes von ihm eingesetzte Gerät muss er also die LBA-Zulassung vorzeigen können, wenn er es für Kontrollen einsetzen will. Darf ein zugelassenes Gerät also nur standortbezogen genutzt werden oder [...]