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Stellendetails zu: Referent (m/w/d) in Referaten 21 -Apothekenwesen und Referat 24 Tierseuchen

Referent (m/w/d) in Referaten 21 -Apothekenwesen und Referat 24 Tierseuchen

Kopfbereich

Arbeit
Jurist/in
Referent (m/w/d) in Referaten 21 -Apothekenwesen und Referat 24 Tierseuchen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftl. Zusammenhalt
Vollzeit
Dresdenab sofortbefristet für 24 Monatevor 16 Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: TV-L E 13

Über uns

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt befasst sich mit Themen, die Menschen in jeder Lebensphase und Lebenssituation sowie Tiere betreffen.

Weitere Informationen über unser Haus finden Sie auf unserer Homepage.

Da die Einstellung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen wird, können nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die weder in einem befristeten noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen gestanden haben. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.

Interessante Aufgaben

Das Referat 21 - Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, Apothekenwesen - gehört zur Abteilung 2 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es beschäftigt sich mit Grundsatzfragen und -angelegenheiten in den Bereichen Lebensmittel und Gesundheit, Pharmazierecht sowie Bestattungsrecht. Das Referat 21 bildet das juristisches Grundsatzreferat der Abteilung 2.

Das Referat 24b „Task-Force Tierseuchen“ ist ebenfalls der Abteilung 2 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz - des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Es ist zuständig für die Tierseuchen der Kategorie A, aktuell insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die im Herbst 2020 im Freistaat Sachsen erstmals nachgewiesen wurde.

In Referat 21 freuen wir uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:

  •       Erarbeitung landesrechtlicher Normen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Cannabisgesetzes im Freistaat Sachsen

  •       Bearbeitung anfallender juristischer Fragen aus den Fachreferaten der Abteilung 2, insbesondere bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes im Freistaat Sachsen

  •       Unterstützung bei der Fertigung von juristischen Vorlagen (Verordnungen, Gesetzen u. ä.) voraussichtlich mit dem Schwerpunkt auf dem Cannabisgesetz,

  •       Juristische Begleitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes voraussichtlich im Bereich des Cannabisgesetzes

  •       Mitwirkung bei der Beantwortung von Landtagsanfragen und Fragen der Öffentlichkeit/Medien im Zusammenhang mit der Umsetzung des Cannabisgesetzes im Freistaat Sachsen

In Referat 24b freuen wir uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:

  •       Klärung juristischer Fragestellungen im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat Sachsen

  •       Mitwirkung bei der Beantwortung von Landtagsanfragen und Fragen der Öffentlichkeit/Medien im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat Sachsen

Übergreifend

  •       Rechtsanwendung und Rechtsinterpretation von Vorschriften insbesondere aus dem Bereich Tierseuchen und aus dem Bereich des Cannabisgesetzes
Wir bieten Ihnen

−    eine tarifliche Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 13 TV-L

−    ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld

−    ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

−    flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung

−    Möglichkeit zur Mobilen Arbeit

−    30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche

−    ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung

−    das Angebot eines JobTickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber und ist Träger des Zertifikates audit berufundfamilie. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.beruf-und-familie.de .

Sie sind viel beschäftigt?

Für eine Teilzeitbeschäftigung ist die Stelle geeignet.

Sie bringen mit

Zwingend erforderlich sind:

−     Abschluss als Volljurist(in) - erstes und zweites juristisches Staatsexamen

Erwartet werden:

−     ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

−     eine sorgfältige Arbeitsweise

−     eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise

Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (Lebenslauf, Nachweis Studienabschluss), unter der Kennziffer PS hD 21/24b/2024 als PDF-Datei per E-Mail an** Bewerbung@sms.sachsen.de**. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei mit max. 10 MB zusammen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Hüttner, Telefon 0351 564-57136 sowie bei fachlichen Fragen Frau Olivier, Telefon 0351 564-55210 zur Verfügung.

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.

Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist außerdem daran gelegen, Frauen zu fördern. Bewerbungen qualifizierter Frauen sind daher ausdrücklich gewünscht.

Der Freistaat Sachsen hat im Juni 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und fördert aktiv Unterschiedlichkeiten und gestaltet Vielfalt in der Verwaltung.

Bitte reichen Sie alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise
(z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen) in Kopie ein. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird. Aus Kostengründen werden Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Mit Ihrer Bewerbung geben Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.

Arbeitsorte