386 Stellenangebote und Jobs Vorstand
- neu Fr. 11.10.2024Durchschnittsgehalt | Neue Jobangebote der Woche | Jobs in Vollzeit | Jobs in Teilzeit | Anzahl der offenen Jobs | 14.183,- € | 37 | 282 | 55 | 386 |
Vorstand (m/w/d)
Geschäftsführender Vorstand (m/w/d)
Vorstand Technik (m/w/d)
Assistenz des Vorstandes (w/m/d)
Sekretärin (m/w/d) des kaufmännischen Vorstands (CFO)
Sekretär / Assistenten (m/w/d) für den Vorstand
Assistenz des Vorstands (m/w/d)
-technischer-assistent-des-vorstands-m-w.
Referent*in des Vorstandes
Assistent*in des Vorstandes Finanzen
Der Vorstand - eine entscheidungsfreudige Führungskraft
Ob bei einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Stiftung - Vorstandsposten sind heiß begehrt. Doch es ist ein langer Weg, bis man in den Vorstand eines Unternehmens, Bank, Sparkasse, Klinik oder Wohnungsgenossenschaft berufen oder gewählt wird. Wer es trotzdem dorthin schafft, setzt seiner beruflichen Karriere damit die Krone auf. Der Vorstand hat die operative Leitung einer Organisation inne. Er übt also die Rolle eines Geschäftsführers aus, der das Unternehmen auch noch außen vertritt - auch vor Gericht. Eingetragene Vereine haben ebenfalls einen Vorstand an ihrer Spitze, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Bei einer Aktiengesellschaft werden Vorstände vom Aufsichtsrat berufen - höchstens auf 5 Jahre. Sie vertreten das Unternehmen nach außen und sind für die Leitung der Gesellschaft verantwortlich. Zu den Aufgaben gehört es, einmal im Jahr die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Während der gesamten Tätigkeit über gilt die Sorgfaltspflicht. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu kontrollieren und ihn gegebenenfalls wieder abzuberufen, wenn er seine Arbeit nicht einwandfrei ausführt. Da die Bezüge der Vorstände der Aktiengesellschaften in den vergangenen Jahren erheblich angehoben wurden, kam es in der Öffentlichkeit zu einigen Unmutsäußerungen, da die erbrachte Leistung und die erhaltenen Bezügen nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen.
Nicht nur bei Banken gilt das 4-Augen-Prinzip
Bei einer Bank oder einer Sparkasse gilt immer das 4-Augen-Prinzip. Das heißt, der Vorstand besteht immer aus mindestens 2 Personen, die gemeinsam die Entscheidungen überprüfen und nach draußen vertreten. Beide tragen die unternehmerische Verantwortung für die Leitung und die strategische Ausrichtung. Um seinem Vorstandsposten gerecht zu werden, bedarf es einer gestandenen Führungspersönlichkeit - mit allen dazugehörenden Attributen. Dank seiner mehrjährigen Leitungs- und Branchenerfahrung kann er vor allem in Krisenzeiten das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur bringen. Dazu tragen zudem seine ausgeprägten unternehmerischen und analytischen Fähigkeiten bei. Als Vorstand gilt es täglich, wichtige Gespräche mit Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu führen. Dafür bedarf es neben kommunikativen Fähigkeiten auch Kontakt- und Entscheidungsfreude. Mitarbeiter müssen für Ideen gewonnen und für die gemeinsame Umsetzung begeistert werden. Die Arbeitstage sind lang und arbeitsintensiv, es fallen diverse Meetings und Außentermine an. Zudem warten jeden Tag diverse Dokumenten und Unterlagen darauf, abgezeichnet zu werden.